Informiere dich über deine Zukunft!
Wenn du ein Praktikum machst, bekommst du neue Einblicke in verschiedene Firmen, Bereiche und auch Themen.
Jede Firma oder Branche arbeitet vielseitig und meistens anders. Mit den Erfahrungen, die du dort sammelst, weißt du auf jeden Fall schon mal, was dir so gefälllt und was nicht.
Wenn du ein Praktikum machst, kannst du testen, ob der Beruf, den du eigentlich ganz gut findest, dir auch wirklich Spaß macht und auch so ist, wie du es dir vorgestellt hast. Außerdem erkennst du dann auch, was dir gut liegt und was eher nicht so. Also ob du eher handwerklich begabt bist oder mehr analytisches Denken mitbringst.
Wenn du im Praktikum einen guten Eindruck hinterlassen hast, hast du später auch bessere Chancen dort eine Ausbildung/einen Job zu ergattern.
Je größer dein "Netzwerk" ist, umso besser sind deine Chancen in der Zukunft eine Ausbildung oder einen Job zu bekommen.
Das Sammeln von Arbeitserfahrung macht sich sehr gut im Lebenslauf. Immer mehr Unternehmen schauen auf die Praxiserfahrung und je mehr du davon hast, desto besser sind deine Chancen. Es zeigt, dass du sehr interessiert und fleißig bist.
Man kann nicht immer alles direkt und macht auch Fehler. Jeder Mensch macht Fehler. Und wenn dir mal was passiert, ist dies nicht weiter schlimm. Dennoch solltest du dich natürlich bemühen und nicht ungewissenhaft arbeiten.
Arbeitszeiten für Jugendliche
Hierbei besteht ein feiner Unterschied.
Im Sinne des Gesetzes ist noch ein Kind, wer noch nicht das fünfzehnte Lebensalter erreicht hat.
Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
Du giltst demnach als Minderjährig, wenn du das 18 Lebensalter nocht nicht erreicht hast.
§2 JArbSchG
Die erlaubte Arbeitszeit bei Beschäftigung von Jugendlichen liegt bei 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche. Die Stunden pro Tag können auch auf 8,5 Stunden erhöht werden, wenn an verschieden Tagen unter 8 Stunden gearbeitet wird.
Beschäftigungsverbot in deiner Freizeit
Nach Ende eines Arbeitstages und Beginn des nächstens Arbeitstages müssen mindestens 12 Stunden dazwischen sein. Jugendliche sollten angemessen ihre Freizeit gestalten dürfen. Hier gilt ein Beschäftigungsverbot!
Fünf-Tage-Woche
Als Jugendlicher ist es nur 5 Tage die Woche erlaubt zu arbeiten.
Schichtzeiten
Die Schichtzeiten dürfen 10 Stunden nicht überschreiten.
AUSNAHMEN:
§§ 8, 12, 15
(1) Jugendlichen müssen im Voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden.
Die Ruhepausen müssen mindestens betragen
1. 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden
2. 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden.
Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten.
(2) Die Ruhepausen müssen in angemessener zeitlicher Lage gewährt werden, frühestens eine Stunde nach Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit.
§11 JArbSchG
An Samstagen und Sonntagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden. Die wichtigsten Ausnahmen sind hier für dich zusammengefasst.
(2) Zulässig ist die Beschäftigung Jugendlicher an Samstagen nur
1. in Krankenanstalten sowie in Alten-, Pflege- und Kinderheimen,
2. in offenen Verkaufsstellen, in Betrieben mit offenen Verkaufsstellen, in Bäckereien und Konditoreien, im Friseurhandwerk und im Marktverkehr,
4. in der Landwirtschaft und Tierhaltung,
5. im Familienhaushalt,
6. im Gaststätten- und Schaustellergewerbe,
8. bei außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen,
9. beim Sport,
10. im ärztlichen Notdienst,
11. in Reparaturwerkstätten für Kraftfahrzeuge.
Mindestens zwei Samstage, Sonntage im Monat sollen beschäftigungsfrei bleiben.
(1) Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden.
(2) Jugendliche über 16 Jahre dürfen
1. im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr
2. in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr,
3. in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr,
4. in Bäckereien und Konditoreien ab 5 Uhr
beschäftigt werden.
(3) Jugendliche über 17 Jahre dürfen in Bäckereien ab 4 Uhr beschäftigt werden.
§§14, 16, 17 JArbSchG
Rechte und Pflichten in der Ausbildung
Anschreiben
Lebenslauf
Kopien deiner letzten Zeugnisse
Arbeitszeugnis (wenn du eines hast)
Deckblatt
Bewerbungsfoto (wenn du magst)
Falls verlangt: eine Kopie deines Führerscheins oder deines Führungszeugnisses
Deckblatt
der erste Eindruck zählt
Anschreiben
mit Verweis auf die angehängten Dokumente
Lebenslauf
mit oder ohne Bewerbungsfoto
Zeugnisse
diese sollten chronologisch zusammengefasst werden
Referenzen/ Zertifikate/ Arbeitsproben
zeig was du schon alles gemacht hast!
Z. B. deine Mitarbeit in der SMV
Veranstalter
A. & T. Schmid GbR Messe-Süd
Zuppingerstraße 16
88213 Ravensburg
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