Informiere dich über deine Zukunft!
Mit einem Praktikum neben der Schule oder Studium Berufserfahrung sammeln
01
Einblicke gewinnen!
Wenn du ein Praktikum machst, bekommst du neue Einblicke in verschiedene Firmen, Bereiche und auch Themen.
Jede Firma oder Branche arbeitet vielseitig und meistens anders. Mit den Erfahrungen, die du dort sammelst, weißt du auf jeden Fall schon mal, was dir so gefälllt und was nicht.
02
Fähigkeiten erkennen
Wenn du ein Praktikum machst, kannst du testen, ob der Beruf, den du eigentlich ganz gut findest, dir auch wirklich Spaß macht und auch so ist, wie du es dir vorgestellt hast. Außerdem erkennst du dann auch, was dir gut liegt und was eher nicht so. Also ob du eher handwerklich begabt bist oder mehr analytisches Denken mitbringst.
03
Der erste Eindruck zählt!
Wenn du im Praktikum einen guten Eindruck hinterlassen hast, hast du später auch bessere Chancen dort eine Ausbildung/einen Job zu ergattern.
04
Kontakte sammeln
Je größer dein "Netzwerk" ist, umso besser sind deine Chancen in der Zukunft eine Ausbildung oder einen Job zu bekommen.
05
Pluspunkte im Lebenslauf
Das Sammeln von Arbeitserfahrung macht sich sehr gut im Lebenslauf. Immer mehr Unternehmen schauen auf die Praxiserfahrung und je mehr du davon hast, desto besser sind deine Chancen. Es zeigt, dass du sehr interessiert und fleißig bist.
06
Fehler sind menschlich!
Man kann nicht immer alles direkt und macht auch Fehler. Jeder Mensch macht Fehler. Und wenn dir mal was passiert, ist dies nicht weiter schlimm. Dennoch solltest du dich natürlich bemühen und nicht ungewissenhaft arbeiten.
Freiwilliges Praktikum oder Pflichtpraktikum
Freiwilliges Praktikum
- Eine Vorgabe, wie lang ein freiwilliges Praktikum dauern darf, gibt es nicht.
- Die Dauer deines Praktikums hat jedoch entscheidenden Einfluss darauf, ob dein Arbeitgeber dir ein Praktikumsgehalt zahlen muss: Ab einer Dauer von drei Monaten hast du bei einem Orientierungspraktikum oder studienbegleitenden Praktikum Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.
- Du hast auch Anspruch auf Gehalt, wenn du ein Praktikum ohne Bezug zu deiner beruflichen Ausbildung machst oder dein Studium/Ausbildung bereits abgeschlossen ist.
- Maximal darfst du 40 Stunden pro Woche arbeiten, weniger Stunden sind selbstverständlich kein Problem. Deine Regelarbeitszeit sollte im Praktikumsvertrag festgehalten sein.
- Im Gegensatz zum Pflichtpraktikum hast du im freiwilligen Praktikum Anspruch auf Urlaub. Dir stehen 2 Urlaubstage pro Monat zu.
- Du erhältst im Praktikum einen Einblick ins Berufsleben und in ein Unternehmen oder eine Branche. Das kann sehr hilfreich bei der beruflichen Orientierung sein. Außerdem sammelst du praktische Berufserfahrung, die später bei der Bewerbung für einen Job entscheidend sein kann.
Pflichtpraktikum
- Ein Pflichtpraktikum ist eine gute Gelegenheit, das im Studium Gelernte in der Praxis zu testen.
- Daher muss dein Praktikum im Zusammenhang mit deinem Studienfach stehen.
- Ein Pflichtpraktikum begegnet einem meist während einem Studium, denn bei so gut wie jedem Studium ist ein Praktikum vorgeschrieben.
- Häufig muss das Praktikum in den Semesterferien absolviert werden.
- Bei einem Praktikum, dass in der Prüfungs- oder Studienordnung vorgeschrieben ist, hast du keinen Anspruch auf Gehalt. Allerdings zahlen viele Arbeitgeber ihren Praktikanten ein freiwilliges kleines Gehalt oder Aufwandsentschädigung.
- Du darfst im Pflichtpraktikum maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten.
- Meist gehen Pflichtpraktika zwischen einem und drei Monaten.
Arbeitszeiten für Jugendliche
Rechte und Pflichten in der Ausbildung
Rechte
- Der Ausbildende ist dazu verpflichtet dir eine angemessene Vergütung auszuzahlen, welche jährlich ansteigt.
- Der Ausbildende muss dir eine weisungspflichtige Person zuteilen, die als dein Ausbilder fungiert.
- Der Ausbildende ist dazu verpflichtet, dir alle Fertigkeiten, Erfahrungen und Wissen zu vermitteln, die notwendig sind, damit du deine Ausbildung erfolgreich beenden kannst.
- Der Ausbildende ist dazu verpflichtet, dich für die Berufsschule, Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen freizustellen.
- Der Ausbildende darf dir nur Aufgaben übertragen, die den Zweck deiner Ausbildung erfüllen und die für dich Körperlich angemessen sind.
- Der Ausbildende hat die Pflicht dir jegliche Ausbildungsmittel, die zur Ablegung deiner Ausbildung erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen.
- Der Ausbildende ist dazu verpflichtet minderjährige Auszubildende zu beaufsichtigen.
- Ausbildende haben dich zum Führen der Ausbildungsnachweise anzuhalten und diese regelmäßig durchzusehen. Außerdem musst du als Auszubildender Gelegenheit bekommen, den Ausbildungsausweis am Arbeitsplatz zu führen.
- Auszubildende sind in der Pflicht, dir bei Beendigung der Ausbildung ein Zeugnis auszustellen.
Pflichten
- Du bist verpflichtet den Betrieb bei Krankheitsfall zu benachrichtigen und ab dem 3. Tag ein ärztliches Attest einzureichen.
- Du bist als Auszubildende*r verpflichtet die Ausbildungsnachweise ordnungsgemäß zu führen und vorzulegen.
- Du bist verpflichtet jegliche Ausbildungsmittel pfleglich zu behandeln und auch deine Aufgaben sorgfältig auszuführen.
- Du bist dazu angehalten, dich stets zu bemühen jegliche Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, die nötig sind, um die Ausbildung erfolgreich abzuschließen.
- Du bist dazu verpflichtet Weisungen der Ausbilder zu folgen.
- Du bist dazu verpflichtet am Unterricht der Berufsschule, im Vertrag festgelegten Ausbildungsmaßnahmen und an Prüfungen teilzunehmen.
- Du bist als Auszubildender dazu verpflichtet die Ordnungsvorschriften, Sicherheitsvorschriften zu beachten und folge zu leisten.
- Du bist dazu verpflichtet über Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.